Neustart von Gottesdiensten

Es gibt eine neue Empfehlungen für die Gestaltung von Gottesdiensten aus dem Landeskirchenamt Wolfenbüttel. Endlich dürfen wieder Gottes-dienste gefeiert werden. Natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsgebote. Hintergrund sind die jüngsten Einigungen der Kirchen mit den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum Neustart von Gottesdiensten. Aufgrund der Corona-Krise waren Versammlungen in Kirchengebäuden in den vergangenen Wochen verboten. Die „Wiedereröffnungen“ betreffen auch Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen und Trauergottesdienste. Auch Konfirmationsgottesdienste seien theoretisch wieder denkbar, heißt es in dem Papier des Landeskirchenamtes vom 5. Mai. Empfohlen wird aber weiter eine Verschiebung von Konfirmationen in den Herbst.

In der Kirche müssen die Gottesdienstbesucher einen Mindestabstand von 1,5 Metern voneinander halten. Am Ein- und Ausgang müssen Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Außerdem wird den Teilnehmenden empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die liturgisch Handelnden müssen diesen Schutz nicht tragen, solange das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird. Das Landeskirchenamt empfiehlt darüber hinaus, auf gemeinsamen Gesang zu verzichten. Allerdings sei liturgischer Gesang und Sologesang möglich. Gesangbücher dürfen nicht genutzt werden. Textblätter dienen nur einmaliger Benutzung und müssen kontaktlos am Ausgang entsorgt werden. Auf musikalische Begleitung durch Chöre, Bläserchöre oder Blasinstrumente muss weiter verzichtet werden.

Den Originalbeitrag finden Sie auf der Homepage der Propstei Helmstedt oder auf dem Internetauftritt der Landeskirche Braunschweig. https://www.propstei-helmstedt.de/aktuell/aktuelles-aus-der-propstei-helmstedt/nachrichten-ansicht-landeskirche/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=11156&cHash=2a7c6f9067a66900484d445bbc11983f

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