Konzeption Kinder- und Jugendarbeit

Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in der Propstei Helmstedt

1. Ziele der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit
Kinder und Jugendliche sollen in der Evangelischen Jugend, in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit der Propstei Helmstedt, christlichen Glauben als sinnstiftend erfahren, Gemeinschaft untereinander erleben und entsprechend Räume und Erfahrungsmöglichkeiten verantwortlich
gestalten und entwickeln.
Sie erleben in der Evangelischen Jugend Erfahrungs- und Lernorte, an denen sie:
– christliche Gemeinschaft erfahren, d.h., dass sie angenommen sind mit ihren jeweiligen Ausdrucksmöglichkeiten, dass sie einen Halt finden und dass sie sich entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten beteiligen und einbringen können,
– ihr Zusammensein gestalten, Verantwortung übernehmen und sich ausprobieren,
– angeregt werden, eigene spirituelle und geistliche Ausdrucksmöglichkeiten zu finden,
– die Welt, ihre eigene Lebenswelt und die Schöpfung als eine gerecht zu
gestaltende begreifen,
– Impulse und Motivationen bekommen, die gewonnenen Erfahrungen und
Einsichten in ihrem Leben umzusetzen und weiterzuleben.

2. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen für die Konzeption sind im Kirchengesetz über die Ordnung der Jugendarbeit in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig und der entsprechenden Kirchenverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über die Ordnung der Jugendarbeit in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig beschrieben. Das Gesetz und die Verordnung beschreiben, dass Kinder- und Jugendarbeit in der Evangelischen Jugend auf allen Ebenen kirchlichen Lebens – Kirchengemeinde, Propstei, Landeskirche – vorgesehen ist.

3. Grundprinzipien
Die Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet sich folgenden Grundprinzipien:
– Partizipation von Kindern und Jugendlichen
– Kinder- und Jugendarbeit als Prozess
– Propstei als Organisations- und Gestaltungsgröße

4. Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche sind in der Kirche aktiv Handelnde. Einerseits gestalten und führen sie die Angebote vor Ort gemeinsam mit den Hauptamtlichen durch, andererseits sind sie in Gremien an Entscheidungen zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beteiligt. Darum wird ihr Engagement in Beteiligung und Mitbestimmung gewürdigt.

Kinder und Jugendliche werden unterstützt und gefördert, sich Leitungskompetenz anzueignen.
Aus den ehrenamtlich engagierten Jugendlichen der Propstei Helmstedt konstituiert sich die Propsteijugendversammlung. Die Propsteijugendversammlung wählt aus ihrem Kreis einen ehrenamtlichen Vorstand. Zur Propsteijugendversammlung gehören auch die hauptamtlich Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit. Die geschäftsführende Diakonin/der geschäftsführende Diakon für die Evangelische Jugend in der Propstei übernimmt die Geschäftsführung der Propsteijugendversammlung.
Die Propsteijugendversammlung, bzw. deren Vorstand, organisiert in Zusammenarbeit mit dem Propsteijugenddienst (Zusammenschluss der Hauptamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit) die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Propsteiebene. Hauptanliegen für die Arbeit auf
Propsteiebene ist, den Bedarfslagen sowohl der Jugendlichen als auch der Kirchengemeinden entsprechend Angebote zu entwickeln, und die Kooperation unter den Kirchengemeinden und in den Gestaltungsräumen mit zu organisieren. Die Propsteijugendversammlung arbeitet über ihre
Delegierten mit der Jugendkammer auf landeskirchlicher Ebene zusammen.

5. Kinder- und Jugendarbeit als Prozess
Durch die beständige Entwicklung der Organisation der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird die Praxistauglichkeit der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen überprüft und auf die sich ändernden Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen eingestellt.
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Propstei Helmstedt wird insbesondere von der Propsteijugendversammlung und dem Propsteijugenddienst als Prozess verstanden und organisiert. Dabei werden bei der gemeinsamen Situationsanalyse, der Zielbeschreibung und der Organisation von Maßnahmen die jeweils aktuelle Bedarfslage sowie die professionellen Qualitätsstandards und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen.

6. Propstei als Organisations- und Gestaltungsgröße
In der Propstei Helmstedt sind zwei Diakoninnen bzw. Diakone für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hauptamtlich tätig. Sie haben ihren Bürositz je eine/einer im Norden und je eine/einer im Süden der Propstei und sind dort Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für die Kirchengemeinden.
Ihre inhaltliche schwerpunktorientierte Arbeit leisten sie im gesamten Propsteigebiet. Die Diakoninnen/Diakone bieten entsprechend ihrer Schwerpunkte und Fähigkeiten propsteiweit Veranstaltungen an.
Angebote werden bedarfsgerecht und in Kooperation mit Kirchengemeinden erarbeitet.
Schwerpunkte und besondere Arbeitsaufträge werden in der Dienstanweisung für die Diakoninnen/Diakone beschrieben.
Die Arbeit der Diakoninnen/Diakone wird durch verschiedene Gremien begleitet und unterstützt. Diese sind die Propsteijugendversammlung, mit dem Vorstand der Evangelischen Jugend der Propstei, und der
Propsteijugendausschuss.
Zusätzlich soll ein Förderverein die Arbeit unterstützen.

7. Zusammenarbeit der Hauptamtlichen im Propsteijugenddienst
Zum Propsteijugenddienst gehören die in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Hauptamtlichen sowie der Propsteijugendpfarrer/die Propsteijugendpfarrerin. Hauptinstrument des Propsteijugenddienstes
ist die regelmäßige Dienstbesprechung. In ihr werden konzeptionelle Überlegungen beraten, Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit in Absprache mit der Propsteijugendversammlung geplant, organisiert und durchgeführt. Alle Mitarbeitenden sind gemeinsam verantwortlich für
Querschnittsaufgaben, z.B. die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitenden (JuleiCard), und Maßnahmen auf Propsteiebene und darüber hinaus. Die Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend ist beim Propsteijugenddienst. Eine der Diakoninnen/einer der Diakone übt die Funktion der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers aus. Eigenständige, von einer Kirchengemeinde unabhängige Räumlichkeiten sind für die Evangelische Jugend auf Propsteiebene vorzuhalten.
Die Dienstanweisungen der Diakoninnen/Diakone, die den Rahmen für den Arbeitsauftrag und –umfang bilden, müssen der Konzeption angepasst sein und im Zwei-Jahres-Rhythmus auf eventuelle Veränderungen im Arbeitsfeld durchgesehen und dann angeglichen werden.

Download (PDF): Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit Propstei Helmstedt